Barrierefreies Bauen nach DIN 18040

Wir bieten im Bereich der Barriere­freiheit fach­kompetente Be­ratungs­leistung sowie einen ganz­heitlichen Ansatz bei der Ein­bindung und Um­setzung des barriere­freien Bauens für Ihr Bau­vor­haben oder Ihre Be­stands­im­mobilie. Die Inklusion fordert eine differenzierte Aus­einander­setzung mit dem Thema des barriere­freien Bauens, denn barriere­frei bedeutet nicht (immer) nur eine roll­stuhl­gerechte Architektur.

Die Barriere­freiheit berücksichtigt sowohl den Roll­stuhl­fahrer, als auch Menschen mit sensorischen (Be­einträchtigung der Sinne z.B. Seh- / Hör­geschädigte), motorischen (Be­einträchtigung der Motorik z.B. ältere Menschen, Schwangere) und kog­nitiven Ein­schränk­ungen (Be­einträchtigung des Geistes z.B. Demenz­erkrankte).

Durch die neuen Auflagen in der Landes­bau­ordnung sowie inner­betrieblich­er Belange oder Auflagen kann die Einbindung von Barrierefrei-Konzepten für Ihr Objekt erforderlich sein. Dem stehen wir mit großer Freude bei.

Durch die Teilnahme an ent­sprechenden Fort­bildungen sind wir in unserem Büro bestens für die an­stehenden Plaungs­aufgaben quali­fiziert.

Leistungsbild

Da die Leistungen für das barrierefreie Bauen derzeit noch nicht in den Leistungsbildern der HOAI enthalten sind, orientieren wir uns derzeitig an dem Leistungsbild aus dem „Atlas – barrierefrei bauen“.

Diese Veröffentlichung beschäftigt sich erstmals mit der Beschreibung dieses Leistungsbildes und liefert einen Vorschlag zur Honorarermittlung. Daraus Bezug nehmend können wir Ihnen für Ihr Bauvorhaben daher folgende Leistungen anbieten:

  • Fachplanung Barrierefreies Bauen (LPH 1 - 8) als Ergänzung zur Objektplanung
  • Erstellung von genehmigungsfähigen Barrierefrei-Konzepten in zeichnerischer und textlicher Darstellung
  • Prüfung von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheit
  • Bestandserfassung inkl. Erstellung von Mängel-/ Maßnahmenkatalogen zur Barrierefreiheit
  • Mitwirken bei Zertifizierungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit
  • Mitwirken bei Evakuierungskonzepten unter Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit
  • Durchführung von Bemusterungen zu Materialien hinsichtlich des Barrierefreien Bauens
  • Koordination und Absprache mit Behörde, Behindertenverbänden und Vertretern